Steuerbetrug

Cum-Ex: Millionenzahlung gegen Verfahrenseinstellung

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 © dpa

Im Cum-Ex-Skandal wurde ein weiteres Verfahren eingestellt: Martin S. muss eine Strafe in Höhe von 2,8 Millionen Euro zahlen. Im Gegenzug stellt das Landgericht Wiesbaden das Verfahren gegen den früheren Börsenhändler ein, bestätigte ein Sprecher The Pioneer. Martin S. hatte während seiner Zeit bei der HypoVereinsbank (HVB) mutmaßlich an Steuerhinterziehungen in Höhe von 113 Millionen Euro mitgewirkt.

Eine Zahlung des Betrages steht noch aus, heißt es aus Wiesbaden. Erst wenn diese getätigt ist, wird die Strafverfolgung letztendlich eingestellt. Auf weitere Strafverfolgung gegen Martin S. wird unter anderem verzichtet, weil dieser erheblich zur Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte beigetragen habe.

Wir erinnern uns: Der Cum-Ex-Skandal geht als bisher größter Steuerraub der Bundesrepublik Deutschland in die Geschichtsbücher ein. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien. Von den Finanzämtern bekamen sie so Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat büßte schätzungsweise insgesamt zehn Milliarden Euro ein – mindestens.

Der Fall Martin S. geht auf die allererste Cum-Ex-Klage aus dem Jahr 2017 zurück, wegen der auch der Anwalt und „Mr. Cum-Ex” Hanno Berger verurteilt wurde, wobei dessen Verfahren getrennt geführt wurde. 2023 wurde Berger zu acht Jahren Haft verurteilt.

Es sind allerdings noch weitere HVB-Bänker angeklagt: Gegen den mitangeklagten Börsenhändler Nicolas D. gebe es kein Einstellungsverfahren, teilt das Landgericht mit. Der Geschäftspartner der beiden Börsenhändler, Paul M., der eng mit Hanno Berger zusammengearbeitet hatte, ist in seiner Heimat Neuseeland und verweigert sich keinem Strafprozess in Deutschland.