SPD, Union, Grüne und FDP wollen mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Finanzierung politischer Stiftungen die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung dauerhaft von der Stiftungsfinanzierung ausschließen.
Das geht aus dem Gesetzentwurf der vier Fraktionen hervor, der unserer Redaktion vorliegt.
Darin werden erstmals Kriterien genannt, die erfüllt sein müssen, damit eine politische Stiftung Geld aus dem Bundeshaushalt beantragen kann.
Zu den Bedingungen gehört etwa, dass eine Partei in der „mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen“ sein muss. Das würde etwa auf die Alternative für Deutschland (AfD) nicht zutreffen. Sie ist 2017 erstmals in den Bundestag eingezogen.
Um damit nicht auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen, soll eine politische Stiftung, die „bereits über mindestens zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden gefördert“ worden ist, auch weiterhin gefördert werden, wenn die ihr nahestehende Partei „für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist“.
Die FDP ist nach einer Pause ab 2013 erst seit 2017 wieder im Bundestag vertreten.
Auch in Zukunft dürfte es die AfD schwer haben, Fördergeld für ihre Stiftung zu bekommen: Vor der Förderung ausgeschlossen ist nach dem Entwurf etwa „eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente“.
Auch die „Mitwirkung, Beschäftigung oder Beauftragung von Personen“, die unter dem Verdacht stehen, „dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, soll ein Ausschlusskriterium sein. Ebenso eine "verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist“.
Die AfD steht bereits als Verdachtsfall unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Ein eigenständiges Gesetz ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht Ende Februar entschieden hat, dass die bisherigen Globalzuschüsse über das Haushaltsgesetz nicht verfassungskonform seien.