Birkenstock

Ist das Kunst, oder darf man das kopieren?

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 © imago

Ab heute wird vor dem Bundesgerichtshof über Schuhe verhandelt. Warum? Birkenstock sieht seine Schuhe als Kunstwerke, die nicht kopiert werden dürfen und verklagt drei Konkurrenten.

Von der Opa-Sandale zum Trend-Schuh. Die Birkenstock-Schlappe hat in der jahrhundertelangen Firmengeschichte (seit 1774 produziert Birkenstock Schuhe) einige Imagewechsel durch. Doch kann man das Design als Kunst werten? Das will die Marke vor Gericht beweisen.

Darum geht es: Aufgrund einer Klage von Birkenstock beschäftigt sich jetzt sogar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Frage, ob das Design der Sandalen urheberrechtlich geschützt werden kann. Geklagt hatte Birkenstock gegen drei Konkurrenten, die ähnlich aussehende Sandalen herstellen. Behaupten müssen sich Tchibo, das dänische Unternehmen Bestseller und die Detmolder Wortmann-Gruppe, die die Handelsplattform Shoe.com betreibt.

Auf einer Stufe mit Bauhaus-Möbeln?

In deren mutmaßlichen Nachahmungen sieht Birkenstock eine Verletzung des Urheberrechts. Seine Sandalen sieht das Unternehmen nämlich als Werke der angewandten Kunst. Damit stände der Schuh auf einer Stufe etwa mit dem berühmten Barcelona-Chair von Mies van der Rohe oder auch Stühlen der Design-Marke Vitra. Denn auch funktionelle Gegenstände können Urheberrecht genießen, wenn sie ein einzigartiges Design haben.

Solche Ansprüche an ein Werk hatte das Oberlandesgericht Köln zuvor nicht ausmachen können. Eher kann weg, als Kunst heißt es dort. Birkenstocks Anwalt, Konstantin Wegner, widerspricht: Kunst muss nicht zweckfrei sein und darf ökonomische Ziele verfolgen, sagt er. Es könne doch nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.

Handelt es sich am Ende nur um eine Marketingaktion? Mag sein. Sollte Birkenstock gewinnen, stünden allerdings exklusive Nutzungsrechte zu. Der Schutz bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen und es braucht – anders als beim Designrecht – keinen formalen Eintrag in ein Register.