Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit einem Wachstumschancengesetz die Unternehmen in Deutschland im Jahr um rund 6 Milliarden Euro entlasten.
Es gehe darum, die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu verbessern, Spielräume für Investitionen und Innovationen zu eröffnen und überflüssige Steuerbürokratie abzubauen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das uns vorliegt.
© imagoDemnach will Lindner gezielt die Liquidität der Unternehmen verbessern und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Hilfen bereitstellen.
Außerdem sollen bei den Finanzhilfen "klimafreundliche Investitionen" im Vordergrund stehen, heißt es.
Konkret geplant sind diese Maßnahmen:
Investitionsprämie - Eine gewinnunabhängige Prämie für Investitionen in energieschonende und ressourceneffiziente Produktion soll eingeführt werden. So soll der Anreiz erhöht werden, dass die Betriebe klimafreundlich oder sogar klimaneutral produzieren. Die Prämie soll bei 15 Prozent der Investitionssumme liegen, maximal aber 30 Millionen Euro. Die Prämie wird von 2024 bis 2027 gewährt.
Steuerliche Forschungsförderung - Die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung soll ausgebaut werden.
Verlustabzug - Der steuerliche Verlustabzug, also die Verrechnung von entstandenen Verlusten bei der Ermittlung der Steuerpflicht eines Unternehmens - soll ausgeweitet werden, um so den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen zu geben. Der Verlustrücktrag soll auf drei Jahre ausgeweitet werden und die erhöhten Betragsgrenzen bei 10 bzw. 20 Millionen Euro dauerhaft entfristet werden. Interessant: Bis 2027 sollen alle Beschränkungen beim Verlustvortrag entfallen.
Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter, etwa Schreibtische oder Büroausstattung bis 1000 Euro, soll vereinfacht werden.
Die so genannte Thesaurierungsbegünstigung, die bei Personengesellschaften den Steuersatz an die niedrigere Besteuerung von Kapitalgesellschaften angleicht, soll reformiert und die Option zur Körperschaftsbesteuerung damit attraktiver gemacht werden.
Außerdem hat Lindner Bürokratieabbau und Vereinfachungen für Unternehmen vorgesehen, aber auch neue Pflichten.
Dazu zählen:
Digitalisierung der bisher noch in Schriftform notwendigen Riester-Verfahren
Die Grenzen für die Buchführungspflicht und die Aufbewahrungspflichten für bestimmte Steuerpflichtige sollen angehoben werden
einfachere Berechnung der Lohnsteuer bei Tarifarbeitnehmern
Kleinunternehmer von Umsatzsteuerpflichten befreien
Digitales Spendenregister
Gesetzliche Verpflichtung zu elektronischen Rechnungen
Neu ist eine Pflicht zur Mitteilung über nationale Steuergestaltungen, bisher gibt es das nur für grenzüberschreitende Modelle. Auch sollen Steuertricks bei Investmentfonds verhindert werden und eine Zinshöhenschranke die geltende Zinsschranke ersetzen.
Das Bundesfinanzministerium hat Vertretern der Wirtschaft am Dienstag die Pläne bereits vorgestellt.
In der Bundesregierung ist das Gesetz noch nicht abgestimmt, im Finanzministerium heißt es aber, die Maßnahmen seien alle vom Koalitionsvertrag gedeckt.
Mitte August soll das Gesetz bereits im Kabinett verabschiedet werden. 2024 könnte es dann in Kraft treten.