Im Wirecard-Skandal dämpft eine erste Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Hoffnung zehntausender Aktionäre auf Schadensersatz. Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt verkündete, dass keine Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geltend gemacht werden können. Diese hatte die Bilanzen des Wirecard-Konzerns bis zu dessen Kollaps im Sommer 2020 bestätigt.
Die Begründung: In solchen Musterverfahren gebündelt werden können dem Gericht zufolge nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts – etwa die Veröffentlichung falscher Bilanzen und Pflichtmitteilungen an der Börse. Nach Argumentation des Senats hatte EY die falschen Wirecard-Bilanzen jedoch nicht selbst veröffentlicht, sondern die Wirecard-Chefetage. Insofern seien Schadensersatzansprüche gegen EY „nicht statthaft“, heißt es seitens des Gerichts.
Logo des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) © dpa„Hundertprozentig falsch“ nannte Musterklägeranwalt Peter Mattil den Gerichtsentscheid und kündigte Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.
Verwechslungsgefahr: Das zivilrechtliche Musterverfahren, in dem diese erste Entscheidung gefallen ist, läuft parallel zum Strafprozess gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte. Nach Worten der Richterin haben darin knapp 8.700 Wirecard-Anleger auf Schadenersatz geklagt. Ohne selbst zu klagen, hätten weitere 19.000 Ansprüche angemeldet.
Ein Kläger für alle: Stellvertretend wählte der 1. Zivilsenat einen hessischen Bankkaufmann aus, der mit Wirecard-Papieren eine halbe Million Euro verlor. Zielscheibe der Kläger ist allerdings EY: Das Unternehmen ist solvent, während bei Ex-Vorstandschef Braun und Co. nichts mehr zu holen ist.
Es gibt noch Hoffnung: Die Entscheidung des Gerichts bedeutet nicht, dass Wirecard-Aktionäre grundsätzlich nicht gegen EY klagen könnten. Grundlage müsse allerdings die „Verletzung von Prüfpflichten“ sein, nicht die falsche Information des Kapitalmarkts, erklärte die Richterin. Die Schadenersatzansprüche gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Größen werden in dem Musterverfahren ohne Umweg über den BGH weiter verhandelt. Allerdings wird das Verfahren noch länger dauern.