Nach monatelangen Verzögerungen bei der 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende soll ein zentrales Online-Portal nun rasche Auszahlungen ermöglichen. Das geht aus dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hervor, die dem Nachrichtenportal The Pioneer vorliegt.
Demnach soll die Auszahlung über die Internetseite „Einmalzahlung200.de“ erfolgen. Darüber soll der entsprechende Online-Antrag ausgefüllt, gespeichert und übersandt werden können.
Zur Verfügung gestellt wird das System über einen vom Land Sachsen-Anhalt beauftragten Dienstleister. Dieser stellt den Ländern einen einheitlichen Zugangsschlüssel-Generator zur Verfügung, mit dem die jeweiligen Ausbildungsstätten für die Antragsberechtigten „Listen mit einem für die spätere Antragstellung relevanten eindeutigen kombinierten Zahlen- und Buchstabenschlüssel (Zugangsschlüssel) und eine weitere Liste mit einer zusätzlichen persönlichen Identifikationsnummer (PIN)“ erstellen können.
Die Bearbeitung der Anträge soll dem Entwurf zufolge dann in den einzelnen Ländern erfolgen, die auch allein für die datenschutzrechtliche Verarbeitung der Daten verantwortlich sein sollen.
Bereits im vergangenen Dezember hatte der Bundestag das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) verabschiedet, das eine Einmalzahlung von 200 Euro an Studierende, Fachschüler und Berufsschüler vorsieht. Über die Modalitäten der Auszahlung hatte es in der Folge jedoch langwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gegeben.
Einen konkreten Zeitpunkt für die Auszahlung gibt es noch nicht. Dafür ist zunächst die Zustimmung aller Bundesländer erforderlich.