Nahost

Israel-Lieferstopp: Bundessicherheitsrat nicht zuständig

Johann Paetzold
13.08.2025

Es gebe keinen Rechtsanspruch, dass der teilweise Waffenlieferstopp an Israel im Bundessicherheitsrat behandelt werden müsse, sagt Isabelle Ley, Expertin für Sicherheitsverwaltungsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Die CSU fordert genau das: eine Behandlung der Kanzlerentscheidung im Bundessicherheitsrat. Das Ziel: Eine neue Lageeinschätzung und eine Revision der Entscheidung.

Hintergrund: Merz entschied letzten Freitag einen teilweisen Waffenlieferstopp nach Israel, nachdem das israelische Sicherheitskabinett beschloss, den Krieg in Gaza auszudehnen.

Bundeskanzler Friedrich Merz © Imago

„Dem Grundgesetz zufolge (Art. 26 Abs. 2) ist die Bundesregierung das Organ, das über die Genehmigung von Waffenexporten entscheidet“, sagt Juristin Ley.

Dort nicht erwähnt: der Bundessicherheitsrat. Ley sagt:

Man könnte die Rechte des Bundessicherheitsrats nicht vor Gericht einklagen.

Allerdings: Es gebe eine „politische Praxis“ bei „politisch brisanten Drittstaatenexporten“, dass der Bundessicherheitsrat befasst werde. Daraus folge allerdings keine Pflicht, insbesondere, wenn gar keine Genehmigung erteilt wird.

Nicht nur juristisch, auch demoskopisch kann sich der Kanzler bestätigt fühlen: 62 Prozent der Deutschen finden den Lieferstopp richtig oder eher richtig.

Eine Infografik mit dem Titel: Waffenstopp: Bürger hinter Merz

Wie finden Sie den Lieferstopp von Waffen an Israel, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten?

„Israel verdient unsere volle Solidarität“

Kritik nach dem teilweisen Rüstungsstopp für Israel.

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Veröffentlicht von Johann PaetzoldJonathan PackroffLaura Block Michael Graf von Bassewitz.

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